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Google Fonts richtig verwenden

Eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konforme Einbindung von Google Fonts auf der eigenen Webseite ist unerlässlich. Ob man diese auf der eignen Webseite DSGVO-konform nutzt, kann man mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung überprüfen.

Manuelle Überprüfung der Webseite #

Die Webseite wird z. B. im Google Chrome besucht und die Cookies werden ignoriert. Wichtig dabei ist, dass man die Seite zuvor nicht besucht hat. Sollte man dies jedoch getan haben, löscht man die Cookies im Browser. Wie man Cookies erfolgreich löscht, erfährt man im Tutorial „Cookies löschen“.

Danach werden folgende Schritte ausgeführt:

  1. Rechtsklick -> „Untersuchen
Rechtsklick > Untersuchen
  1. Tab „Netzwerk“ wählen
  2. In das kleine Suchfeld links oben „fonts“ eingeben und mit Enter bestätigen
"fonts" suchen
  1. Mit „STRG+F5“ die Webseite neu laden
  2. Nun im unteren Feld die Ergebnisse durchsuchen
  3. Sollte bei „Anfrage-URL:“ z. B. https://fonts.gstatic.com stehen, ist man betroffen
Anfrage-URL

Betroffen ist man nur, wenn die Google Fonts geladen werden, ohne dass man dies durch die Cookies akzeptiert bzw. eingewilligt hat.

Überprüfung der Webseite durch einen Online-Checker #

Alternative zur Überprüfung sind diverse Online-Checker, welche die eingegebene Webseite überprüfen und nach ein paar Sekunden ein Ergebnis liefern.

Beispiele für solche wären:

Wurde bei der Überprüfung etwas gefunden (unabhängig bei welcher Variante), dann sollte man tätig werden und diese DSGVO-konform auf der Webseite einbinden.

Youtube Tutorial: Verwendung von Google Fonts V2 #