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Allgemeine Geschäftbedingungen

1.    Umfang und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für „IT-Consulting“ gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Net Professionals GmbH unter den Titeln „EDV-Beratung“ und „EDV-Dienstleistungen“ erbringt. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Bereiche Hosting und Netzdienste.

2.    Auftragserteilung
Die Durchführung von Arbeiten, die von einem Vertragspartner, im folgenden ”Auftraggeber” genannt, an den Dienstleistungsbetrieb für Informationsverarbeitung, im folgenden kurz ”Informationsverarbeiter”(Auftragnehmer) genannt, übertragen wird, erfolgt aufgrund eines schriftlichen Auftrages (Vertrages). Dieser wird zum Zeichen der gegenseitigen Willensübereinstimmung hinsichtlich des Auftragsumfanges, der Preise und der Termine von beiden Partnern firmenmäßig unterzeichnet. Diese Willensübereinkunft kann auch durch Bestätigung in anderer schriftlicher Form (z.B. Auftragsbestätigung) erfolgen.

Gegenstände eines Auftrages können u.a. sein:

  • Betreuung WAN (Wide Area Network)
  • Betreuung LAN (Local Area Network)
  • Arbeiten im Zuge der Softwareerstellung bzw. des Softwareeinsatzes (siehe Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations- und Programmierleistungen).
  • Arbeiten im Zuge der Auftragsdurchführung im Rechenzentrum des Informationsverarbeiters
  • Online-Betrieb
  • Online-Betreuung
  • Batchbetrieb
  • Datenbankverwaltung

Die Tätigkeiten können sowohl in den Räumlichkeiten des Auftraggebers als auch via Fernzugriff erfolgen.

3.    Daten und Unterlagen des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien, wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Informationsverarbeiter ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten des Informationsverarbeiters, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.


4.    Durchführung der Arbeiten

Der Informationsverarbeiter verarbeitet das Material des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten nimmt der Informationsverarbeiter insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 19, 20 und 21 des Datenschutzgesetzes (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflichten, Datensicherheitsmaßnahmen) Bedacht.

Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist des Informationsverarbeiters um den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im Leistungsverzeichnis die Prüfung der vereinbarten Leistungen (Datenerfassung, Kontrolle, Abstimmung etc.) nicht vorgesehen ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften Werkes durch den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung als vollständig und auftragsgemäß erbracht.

Ändert der Auftraggeber nachträglich die Eingabedaten, den Arbeitsverlauf bzw. verlangt er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Arbeiten, so werden die jeweils gültigen Stundensätze des Informationsverarbeiters für allfällig notwendige Mehrleistungen berechnet.

Sollte sich bei der Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Informationsverarbeiter verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Informationsverarbeiters aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Dem Informationsverarbeiter überlassenes Material sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 19 (5) DSG zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftlicher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Material bzw. Ergebnisse an Dritte weiterzugeben.

5.    Transport
Der körperliche Hin- und Rücktransport des Materials des Auftraggebers und etwaiger Arbeitsergebnisse erfolgt, sofern der Transport vom Informationsverarbeiter zu besorgen ist, auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Allfällige Änderungen der technischen Übertragungsbedingungen sowie Tarifänderungen der Post gelten folglich als von vornherein vom Auftraggeber akzeptiert.

6.    Aufbewahrungspflicht
Der Informationsverarbeiter ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage. Der Auftraggeber kann schriftlich die Rücksendung bei Erstattung der Kosten, einschließlich der Kosten für die Datenträger, verlangen. Eine längere Aufbewahrung bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Beachtung zusätzlicher Aufbewahrungspflichten obliegt dem Auftraggeber.

Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfristen ist der Informationsverarbeiter verpflichtet, die überlassenen Daten zu löschen.

7.    Auskunftspflicht gemäß §§ 11 und 25 DSG
Der Informationsverarbeiter verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut §§ 11 und 25 DSG nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an den Informationsverarbeiter weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Preis vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.

8.    Gewährleistung
Der Informationsverarbeiter leistet im Rahmen der nachstehenden Regelung Gewähr für eine fach- und termingerechte Erfüllung der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungen nach bestem Willen und Vermögen.

Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb der folgenden Fristen nach Übergabe der Auswertungen oder sonstigen Leistungen schriftlich mitzuteilen:
a) bei Dialogarbeiten unverzüglich
b) bei täglichen Arbeiten und solchen, die innerhalb einer Woche und an verschiedenen Arbeitstagen durchgeführt werden, vor der nächsten Verarbeitung
c) bei Arbeiten, die wöchentlich oder dekadisch durchgeführt werden, innerhalb von drei Arbeitstagen

Der Informationsverarbeiter ist zur Nachbesserung verpflichtet, soweit die Mängel fristgerecht geltend gemacht worden sind und er diese nachweislich zu vertreten hat. Die Nachbesserung erfolgt kostenlos im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Auftraggeber in Leistungen des Informationsverarbeiters eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Auftraggeber dem Informationsverarbeiter Gelegenheit geben, die Ursachen der gemeldeten Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht vom Informationsverarbeiter zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Auftraggeber zu tragen.

Bei fehlerhafter Dateneingabe hat der Informationsverarbeiter jedoch das Recht, eine Richtigstellung erst anlässlich der nächsten Verarbeitung vorzunehmen, wenn eine Neudurchführung der Arbeit mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre und sich eine Richtigstellung bei der nächsten Verarbeitung ohne weiteres durchführen lässt.

Für Fehler, die bei der Datenübertragung durch die Post entstehen und die vom Informationsverarbeiter im laufenden Betrieb nicht erkannt worden sind, übernimmt der Informationsverarbeiter keine Gewährleistung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung.

Soweit Mängel, die der Informationsverarbeiter zu vertreten hat, vom Informationsverarbeiter nicht nachgebessert werden können, hat der Auftraggeber das Recht zur Entgeltminderung oder Wandlung des Vertrages.

9.    Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder eine krasse grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und schlicht grob fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen.

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsenverlusten und von vertraglich abgeleiteten Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer erfolgt nur bei vorsätzlicher oder wissentlicher Herbeiführung.

10.    Vertragsdauer
Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von jedem Vertragspartner jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartal aufgekündigt werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist der Informationsverarbeiter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Sollte der Auftraggeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen oder sollte der Informationsverarbeiter den Vertrag wegen Verzug des Auftraggebers (z.B. Datenlieferung) oder aus wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auflösen, zahlt der Auftraggeber zusätzlich zu den übrigen Verpflichtungen eine Ablösesumme von 75% der restlichen bis zum nächstordentlichen Vertragsablauf noch fällig werdenden Verarbeitungen. Dabei gelten als Verrechungsbasis die in Kraft stehenden Preisansätze sowie gemäß Erfahrung oder Offerte bekannten Häufigkeiten.

Kann der Informationsverarbeiter die von ihm übernommenen Arbeiten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. im vereinbarten Leistungsumfang trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durchführen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten.

11.    Entgelt
Das Entgelt beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Der Informationsverarbeiter ist berechtigt, in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:
a) Bei Änderung des durch das Statistische Zentralamt in Wien veröffentlichten Leistungskostenindexes, wobei als Wertmesser jene Indexzahl gilt, die in dem Monat  des Vertragsabschlusses veröffentlicht wird.
Indexänderungen kommen erst dann zum Tragen, wenn sie mindestens 5% betragen.
b) Sonstige Preisänderungen sind so fristgerecht bekanntzugeben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.

12.    Rechnungslegung
Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungslegung (Material und Arbeit) nach Fertigstellung. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungslegung jeweils monatlich im nachhinein.

Die in Rechnung gestellten Beträge sind fünfzehn Tage nach Eingang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen.

Wird die Leistung oder das Entgelt des Informationsverarbeiters mit einer Steuer oder Gebühr belastet, die erst nach Auftragsbestätigung durch Gesetz oder Verordnung eingeführt wird, kann der Informationsverarbeiter dies dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

13.    Datengeheimnis
Der Informationsverarbeiter verpflichtet sich, von seinen Mitarbeitern in Ergänzung zu den Bestimmungen des § 20 (2) DSG vertraglich die ausdrückliche Zusicherung einzuholen, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder seine Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber den Informationsverarbeiter schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet oder zwingende Vorschriften entgegenstehen. Sind bei der Erfüllung eines Auftrages besondere gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten, die der Auftraggeber zu beachten hat, vom Informationsverarbeiter einzuhalten, so ist dies bei Auftragserteilung schriftlich an den Informationsverarbeiter mitzuteilen.

14.    Meldungspflichten
Die Meldungspflichten des Auftraggebers gegenüber dem Datenverarbeitungregister leiten sich aus den Bestimmungen des §§ 22 und 23 DSG ab.

15.    Richtigstellung und Löschung von Daten
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Richtigstellung und Löschung von Daten sind die Regelungen der §§ 12, 26 und 27 DSG zur Anwendung zu bringen, es sei denn, es ist anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

16.    Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz des Informationsverarbeiters zuständige Gericht als vereinbart. Dem Informationsverarbeiter ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht zu belangen.
Es gilt österreichisches Recht.

17.    Schlußbestimmungen
Der bestätigte Vertrag und die Allgemeinen Bedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen. Nebenabreden, spätere Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Informationsverarbeiter.

1. Umfang und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Net Professionals GmbH (im folgenden Net Professionals genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Net Professionals dem Auftraggeber gegenüber in den Bereichen Hosted Exchange, SharePoint Hosting, Online-Backup und allgemeinen Hosting-Dienstleistungen erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Net Professionals schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an. In Ergänzung zu den allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Net Professionals gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung.

2. Rechtsvorschriften
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Bemerkte Gesetzesverstöße sind an Net Professionals zu melden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Net Professionals von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.

Die Mitarbeiter von Net Professionals sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des TKG. Net Professionals speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Vermittlungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) Hinaus zwischengespeichert. Net Professionals ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden.

Die Daten werden mit großer Sorgfalt gegen Datenverlust vor unberechtigten Zugriff oder Veränderungen geschützt. Net Professionals ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Net Professionals ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber Net Professionals ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei temporärer Unerreichbarkeit der Daten oder bei Fehler in der bereitgestellten Software. Net Professionals haftet nicht für Störungen welcher Art auch immer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Net Professionals angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste oder Datenleitungen zu unterbinden.

Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Net Professionals kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung zu stellen, sofern eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt.

Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird Net Professionals für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.

3. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Net Professionals nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (Bekanntgabe von Username und Passwort oder Einrichtung eines Webspace) begonnen hat.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Monat und kann danach jeweils zum monatsletzten Tag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich per Brief oder Fax gekündigt wird.

4. Entgeltentrichtung
Pauschalentgelt und Grundentgelt werden jährlich per Rechnung / Zahlschein im Voraus eingehoben.

Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann Net Professionals den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist Net Professionals berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten sowie die banküblichen Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Weiters ist Net Professionals berechtigt die offenen Forderungen auf Kosten des Schuldners einem Inkassobüro zu übergeben.

Auf Seite des Auftraggebers notwendige Hardware, Internetzugang, Datentraffic sowie dessen Nutzen sind vom Auftraggeber auf eigene kosten und Gefahr bereitzustellen.

5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen und der Entgelte
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht.

Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Net Professionals sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von Net Professionals erbrachte Vorbereitungshandlungen.

6. Haftungsausschluss
Net Professionals betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Net Professionals übernimmt jedoch außerhalb der Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 Z 9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Net Professionals haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über Net Professionals zugänglich sind. Net Professionals behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern.

Net Professionals haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit, usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Net Professionals erreichbar sind. Net Professionals haftet nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. Net Professionals übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen. Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Net Professionals haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Net Professionals zugänglich sind. Net Professionals haftet dem Auftraggeber
nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des
Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.

Bei Firewalls/VPN, die von Net Professionals aufgestellt und/oder überprüft werden, geht Net Professionals prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Standes der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Net Professionals haftet auch hier nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter oder schlichter grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsenverlusten und von vertraglich abgeleiteten Ansprüchen Dritter gegen Net Professionals erfolgt nur bei vorsätzlicher oder wissentlicher Herbeiführung.

7. Netzwerk – Benutzung
Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von Net Professionals vergebenen Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber Net Professionals. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten. Um die Geheimhaltung sicherzustellen ist der Auftraggeber dazu aufgefordert ein Passwort selbst zu vergeben. Dies gilt beim Online-Backup auch und insbesondere für das Verschlüsselungskennwort. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passwortes durch den Auftraggeber diesem, Net Professionals oder Dritter entstehen, haftet dieser. Das durch den Auftraggeber vergebene Verschlüsselungskennwort ist Net Professionals nicht bekannt, daher ist  es nicht möglich, dass Net Professionals dieses Kennwort bekannt gibt oder dieses zurücksetzt. Sollte dem Auftraggeber dieses – für Online-Backup selbst gewählte – Verschlüsselungskennwort abhanden kommen, so ist der Zugriff auf die am Online-Backup-Server gesicherten Daten technisch nicht möglich.

Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises handelt es sich ausschließlich um Einzelbenutzeraccounts, wobei pro Zeiteinheit die Nutzung nur einer Person, nämlich des Auftraggebers zulässig ist und die Nutzung als Mehrbenutzeraccount ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von Net Professionals betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt Net Professionals zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von Net Professionals und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist Net Professionals berechtigt, gespeicherte E-Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers
zu löschen.

Net Professionals behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschlussnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Net Professionals oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Net Professionals üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen oder pornographischen Inhalts – Spamming” und dem Verbot des Missbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung). Ein wiederholter Verstoß berechtigt Net Professionals zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. Net Professionals weist die Auftraggeber darauf hin, dass das sinngemäß auch für die Benutzungsregeln anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen werden kann. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail-Erreichbarkeit kommen. Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes hat der Auftraggeber von Missbräuchen seines Zugangs Abstand zu nehmen. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber
verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.

8. Gewährleistung
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt Net Professionals die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Net Professionals übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können.

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Net Professionals kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, dass es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem ermessen von Net Professionals entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

9. Software
Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als “Public Domain” oder als “Shareware” klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von Net Professionals erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei Net Professionals.

Net Professionals übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von Net Professionals durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Net Professionals.

10. Rücktritt
Net Professionals ist berechtigt – auch ohne Angabe von Gründen – jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
  • der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
  • der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Net Professionals vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
  • wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
  • wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Net Professionals weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
  • wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal errechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist;
  • wenn der Nutzer wiederholt gegen die “Netiquette” und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und Spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer.
  • der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt.
    Im Falle einer nicht von Net Professionals verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht Net
    Professionals mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des
    Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist Net Professionals daher berechtigt, bereits
    erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

11. Besondere Bestimmungen für Domains
Net Professionals vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle eingerichtet. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Net Professionals dem Auftraggeber verrechnet, nicht enthalten. Net Professionals verrechnet für die Durchführung der Anmeldung, die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domains Gebühren laut Preisliste. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit Net Professionals nicht automatisch endet, wenn einer der Verträge mit der Registrierungsstelle aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei Net Professionals kündigen muss.

Net Professionals ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Net Professionals diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12. Testzeitraum
Der Test Account ist auf zwei Monate befristet. Wenn vor Ablauf der zweimonatigen Frist eine Bestellung für ein Offsite-Backup-Konto getätigt wird, so können die gesicherten Daten so wie Account und Passwort beibehalten werden, ansonsten werden die Daten nach Ablauf der Frist vom Server gelöscht.

13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder
im Inland beschäftigt sind. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.