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Google Fonts: So reagieren Sie auf die Abmahnwelle nach dem DSGVO-Urteil

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Eine Abmahnwelle wegen Google Fonts rollt gerade über Österreichs IT-Landschaft hinweg. Nach einem DSGVO-Urteil verstoßen viele Seiten gegen die Datenschutzgrundverordnung. Um was es geht und wie Sie reagieren. Eine Übersicht.

Aktuell bekommen viele Unternehmen Post von einem Rechtsanwalt aus Niederösterreich. Es ist eine Unterlassungserklärung samt Schadensersatzforderung. Inklusive der Rechtsanwaltskosten sollen die Firmen 190 Euro zahlen. Der Anwalt soll, je nach Quelle, hunderte oder tausende Schreiben verschickt haben. Und damit bei manch betroffenen Unternehmen Panik ausgelöst. Hintergrund ist ein neues Urteil des Landgerichts München zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die ist ein hochkomplexes Thema. Gerade kleineren und mittleren Unternehmen fehlt es dabei an Knowhow. Net Professionals gibt einen Überblick über das Problem. 

Was sind Google Fonts und wo ist das Problem?

Google Fonts sind Schriftarten, die Google zur Verfügung stellt. Weil der Konzern das kostenlos tut und die Sammlung fast 1.000 Stück umfasst, sind sie bei Webdesignern sehr beliebt. Die Schriftarten sind auch grundsätzlich nicht das Problem, die können theoretisch auch weiterhin benutzt werden. Auslöser für die Abmahnwelle ist die Übermittlung der IP-Adresse der Homepagebesucher in ein Drittland ohne deren Zustimmung. In diesem Fall fließen die Daten auf die Server von Google. Das passiert jedoch längst nicht bei allen Seiten, die Google Fonts benutzen. 

Denn bis es zu einer Datenschutzverletzung kommt, müssen zwei Dinge zusammenkommen. Das erste ist die Art der Einbindung der Google Fonts auf der Homepage. Liegen die Schriftarten auf dem eigenen Server, entsteht keine Datenschutzverletzung. Sind die Google Fonts aber dynamisch eingebunden, lädt der Rechner der Nutzer sie automatisch nach. Von den Google-Servern. Dabei wird die IP-Adresse übermittelt und das verstößt gegen die DSGVO. Der zweite Punkt ist die Cookie-Einstellung. Denn lediglich die automatisierte Übermittlung der IP-Adresse ist nicht erlaubt. Hat der Nutzer vorher über die Cookie-Einstellungen die Erlaubnis gegeben, kann dem Homepagebetreiber kein Vorwurf gemacht werden. Das ist übrigens nicht nur bei Google-Fonts so. Dieses Problem gibt es auch bei Google-Maps.

Cloud-Lösungen: Die ökologische Digitalisierung

Die Cloud hilft Firmen dabei, ihre Digitalisierung ökologisch voranzutreiben. Diese Technologie verringert den CO2-Ausstoß, minimiert Elektroschrott und benötigt weniger Papier. Zumindest, wenn sie richtig eingesetzt wird. Wie das genau geht, ist jedoch eine sehr individuelle Frage und von den Anforderungen des Unternehmens abhängig. Dafür braucht es eine maßgeschneiderte Beratung, wie die von Net Professionals. 

Es gibt allerdings ökologische Vorteile der Digitalisierung und der Cloud-Lösungen, die sich bei beinahe allen Firmen erzielen lassen. Naheliegend ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen durch zunehmendes Homeoffice und Remote-Work. So werden Fahrten mit dem Auto eingespart und aus reiseintensiven Meetings werden Videokonferenzen. Die Coronapandemie hat diesen Wandel bereits beschleunigt und deutlich gemacht, wie groß diese Effekte sind.

Wie groß ist das Problem mit Google Fonts?

Net Professionals hat stichprobenartig 7.000 Unternehmensseiten untersucht und darauf analysiert, ob die Google Fonts DSGVO-konform eingebunden sind. Bei 2.000 davon war das nicht der Fall. Hochgerechnet auf die 800.000 Unternehmen, die in Österreichs Firmen-ABC gelistet sind, könnten in Summe 228.000 Firmen betroffen sein. Auch, wenn das natürlich nur eine grobe Schätzung sein kann, zeigt es doch, wie groß das Problem ist. Und wie weit verbreitet.

Bislang waren die Google Fonts eine rechtliche Grauzone. Das lag an der Formulierung in der DSGVO. Die erlaubte nämlich, dass technisch notwendige Dinge durchaus automatisch geladen werden. Bislang war die Frage, ob Google Fonts technisch notwendig sind – oder aber, ob die Standard-Schriften aus dem Browser nicht reichen würden. Das Landgericht München hat jetzt entschieden, dass Google Fonts nicht technisch notwendig sind. 

Doch das Problem sind weder Google Fonts noch die DSGVO, wie Wolfgang Königstedt, CEO bei Net Professionals erklärt.

„Der ursprüngliche Sinn der DSGVO war und ist es, die Daten vor Dritten zu schützen. Vor allem die Kommunikation mit Ländern außerhalb der EU wird in der Verordnung genau definiert. Aktionen wie die des niederösterreichischen Anwalts, beziehungsweise von dessen Mandantin, führen dazu, dass kleine und mittelständische Unternehmen zur Kassa gebeten werden. Das führt zu Misstrauen gegen die DSGVO.“

Wolfgang Königstedt, CEO bei Net Professionals

Hilfe mit Google Fonts: Abmahnung vermeiden

Net Professionals unterstützt die bestehenden Kunden natürlich gerne bei dem Problem. Schließlich gibt es das entsprechende Knowhow im Haus. Wer noch nicht Kunde ist, dem hilft sicherlich diese Schritt-für-Schritt-Anleitung. Sie hilft dabei, manuell zu kontrollieren, ob die eigene Homepage von dem Google-Fonts-Problem betroffen ist. 

Eine Alternative zur manuellen Suche sind sogenannte Online-Checker. Etwa Sicher3, oder CCM19.

Die Folgen der Abmahnung

Die Wirtschaftskammer Österreich berät betroffene Unternehmen auf ihrer Seite umfangreich über das Vorgehen, sollte einem Unternehmen eine Abmahnung ins Haus flattern. Die WKO gibt praktische Tipps im Umgang mit dem Problem selbst und mit dem Rechtsanwalt. Gerade auf Laien wirkt vor allem letzteres oft einschüchternd.